In dieser Rubrik finden Sie allgemeine Informationen zur Taufe sowie zur Trauung.
Durch die Taufe wird Ihr Kind in Gottes Volk aufgenommen. Die Taufe
ist einzig und allein ein Geschenk Gottes. So ist es gut und richtig, die
Kinder möglichst bald nach ihrer Geburt taufen zu lassen.
Selbstverständlich können auch größere Kinder
getauft werden, wenn dies nicht im Säuglingsalter geschehen ist.
Natürlich müssen alle Kinder erfahren, was es heißt,
Mensch in Gottes Volk zu sein.
Später, zur Konfirmation, bekennen die Getauften selbst ihren
Glauben.
Immer häufiger möchten sich auch Erwachsene taufen lassen.
Sie bekennen sich gleich zur Taufe zum christlichen Glauben. Eine Konfirmation
ist dann nicht mehr nötig.
In unserer Gemeinde erfolgt die Anmeldung zur Taufe nach dem Gottesdienst.
Bitte warten sie am Taufstein. Sie erhalten dann ein Anmeldeformular, vereinbaren
den Termin eines Eltern- und Patengespräches mit dem Pfarrer und können
offene Fragen klären.
An dem Eltern- und Patengespräch nehmen die zur Kirchgemeinde
gehörenden Paten teil.
Wenn sich in der Anfangszeit des Christentums jemand zur Taufe anmeldete,
mußte ein Gemeindeglied als Bürger für ihn eintreten und
die Echtheit seines Taufbegehrens bezeugen. Während der Vorbereitung
auf die Taufe war er für seinen Taufbewerber verantwortlich. Daraus
hat sich das Amt des Paten entwickelt.
Das deutsche Wort "Pate" kommt vom lateinischen "patrinus" und bedeutet
in unserem Zusammenhang geistlicher Vater.
Bei der Kindertaufe sprechen die Paten stellvertretend für den
Täufling das Glaubensbekenntnis. Sie sind Zeugen der Taufe, damit
sie - auch wenn einmal in turbulenten Zeiten der Taufschein verloren gehen
sollte - dem Kind mit Gewißheit sagen können, daß es getauft
ist. Deshalb werden sie auch im Taufbuch der Gemeinde namentlich festgehalten.
Als geistliche Eltern sollen sie dem Getauften helfen, in den Glauben
und in die Gemeinde hineinzuwachsen. Zusammen mit den Eltern tragen die
Paten die Verantwortung für die christliche Erziehung der Kinder.
Weil sie dies im Auftrag der christlichen Gemeinde tun, kann man von einem
Patenamt sprechen.
Die Art, in der der Pate sich um sein Patenkind kümmert, wird
- je nach der räumlichen Entfernung, dem Alter des Paten wie des Patenkindes -
verschieden sein. Auf jeden Fall sollte der Pate für sein Patenkind
beten, es besuchen, sich die Zeit im Gespräch mit ihm nehmen und
auch praktische und materielle Hilfe leisten. Kinder freuen sich, wenn
der Pate an sie denkt, ihnen etwas schenkt, noch aber mehr, wenn er selber
kommt.
In Zeiten, wo sich die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern lockern,
kann der Pate die Vertrauensperson des Kindes werden; unter Umständen
kann er seinem Patenkind kameradschaftlicher begegnen als Eltern und Lehrer.
Dann bleibt er auch über die Konfirmation hinaus mit seinem Patenkind
verbunden.
Häufig fühlen sich Eltern verpflichtet, bestimmte Verwandten
als Paten zu bitten; wer übergangen wird könnte sonst leicht
beleidigt sein. Verwandtschaft sollte aber nicht der wichtigste Maßstab
sein. Wichtiger ist es, ob der Pate bereit und fähig ist, sich um
die religiöse Entwicklung seines Patenkindes zu kümmern.
Ein der Kirche fern Stehender wird kaum diese Verpflichtung eines Paten
übernehmen können. Daher können Paten auch nur dazu berechtigte
Glieder einer christlichen Kirche sein. Vom Patenamt ausgeschlossen sind
Glieder unserer Kirche,
Bei Personen, die nicht bereit sind, ihren finanziellen Beitrag zum kirchgemeindlichen Leben in Form von Kirchensteuer bzw. Kirchgeld entrichten, geschieht dies in der Regel auf Grund eines distanzierten Verhältnisses zum Glauben und zur Kirche. Sie sind so auch nicht zum Patenamt geeignet.
In diesem Falle wenden sie sich bitte an uns. Wir versuchen dann einen Christen zu finden, der bereit ist, das Patenamt zu übernehmen.
Der Täufling muß mindestens einen Paten haben, häufig bittet man zwei Paten, in der Regel aber nicht mehr als vier. Die Paten sollen einer christlichen Kirche angehören, mindestens die Hälfte muß Glied einer evangelisch-lutherischen Kirche sein.
Die Paten aus unserer Kirchgemeinde haben sich nach einem Gottesdienst
in das Patenbuch einzutragen. Ihnen wird zuvor Sinn und Zweck des Patenamtes
erklärt. Ferner nehmen sie am Eltern- und Patengespräch zum vereinbarten
Termin teil.
Nicht selten sind die Paten in anderen Kirchgemeinden beheimatet. Diese
müssen dann von ihrem dortigen Pfarrer eine Bescheinigung einholen,
daß sie dort Gemeindeglieder mit allen Rechten sind.
Taufanmeldung, Patenbescheinigungen auswärtiger Paten und das
Familienstammbuch sind bis Donnerstag vor der Taufe im Pfarramt abzugeben.
Taufen finden in bestimmten Gemeindegottesdiensten statt, die in den
Kirchennachrichten bekanntgegeben werden. Für die Eltern, Paten und
weitere Taufgäste werden an Taufsonntagen in der Kirche auf der Mittelreihe
vorn besondere Plätze reserviert.
Eltern und Paten nehmen von Anfang an am Gottesdienst teil.
Die Taufhandlung hat ihren Platz im Gottesdienst in der Regel an Stelle
des Glaubensbekenntnisses.
Bei mehreren Taufen treten die Eltern mit dem Täufling und den
Paten der Reihe nach an den Taufstein. Die Mutter oder ein von den Eltern
bestimmter Pate stellt sich links vom Pfarrer an den Taufstein und hält
den Täufling mit dem Kopf über die Taufschale.
Nach der Taufhandlung findet der Altarumgang statt.
Nachdem alle Kinder getauft sind, treten die Eltern ohne die Kinder
zur Segnung und Fürbitte an die Stufen des Altars.
Bitte fotografieren oder filmen Sie nicht während des Gottesdienstes.
Beides stört und lenkt ab. Nach dem Gottesdienst ist dies selbstverständlich
möglich.
Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei. Diese Worte Gottes zu
Beginn der Bibel verdeutlichen, die Ehe ist uns als Lebenshilfe gegeben
worden.
Sie ist gleichsam ein Boot, in das zwei sich liebende einsteigen, um
den Wellen des Lebens nicht so schutzlos ausgeliefert zu sein wie Einzelschwimmer.
Der Mut zum Einstieg in dieses Boot wird mit einem gegenseitigen Halt trotz
Gefühlsschwankungen belohnt. Kindern bietet dieses Geborgenheit.
In der evangelischen Trauung sprechen Braut und Bräutigam ihren Willen zu einer christlichen Ehe aus und empfangen den Segen Gottes. Voraussetzung dafür ist, dass beide Glieder der evangelischen Kirche sind. Trifft dies für einen der Partner nicht zu, kann die fehlende Taufe, Konfirmation oder Kirchengliedschaft nachgeholt werden. Individuell wird dazu ein Erwachsenenunterricht eingerichtet. Besonders in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung im Pfarramt notwendig.
Gehört einer der Partner der katholischen oder einer anderen Kirche
an, so ist Dank der Ökumene heute eine gemeinsame kirchliche Trauung
möglich. Die Pfarrer beider Kirchen gestalten dann den Traugottesdienst.
Im Falle eines katholischen Partners gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Trauung in einer katholischen Kirche unter Beteiligung des ev. Pfarrers
Das Brautpaar nimmt ein Wochenende davor am katholischen Eheseminar
teil und verpflichtet sich, seine Kinder katholisch zu erziehen. Die eigentliche
Trauung entspricht den katholischen Riten.
2. Die Trauung in einer evangelischen Kirche unter Beteiligung des kath. Pfarrers
Das Brautpaar bespricht an zwei bis drei Abenden mit dem evangelischen
Pfarrer Fragen zur Hochzeit, Ehe und Kindererziehung. Ca. zwei Monate vorher
muss über den katholischen Pfarrer eine Erlaubnis (Dispens) beim zuständigen
kath. Bischof beantragt werden. Die eigentliche Trauhandlung entspricht
den evangelischen Riten.
Gehört eines der Partner keiner christlichen Kirche an, so kann
- um der Wahrhaftigkeit Willen - keine kirchliche Trauung stattfinden.
Einer der nicht an die Existenz Gottes glaubt, kann ehrlicherweise vor
Gott auch kein Versprechen ablegen, die Ehe nach Gottes Gebot und Verheißung
zu führen. So fehlen in diesem Gottesdienst auch die Traufragen und
die Trauhandlung.
Voraussetzung für diesen Gottesdienst ist die Einstellung des
Nichtchristen, den ev. Partner in der Ausübung seines Glaubens nicht
zu behindern. Zwei bis drei Vorbereitungsgespräche dienen zur Klärung
weiterer Fragen.
Im Gottesdienst selber wird versucht, die zumeist auch kirchenferne
Familie nicht zu vereinnahmen und ihr das Geschehen zu erläutern.
Zur Silbernen und Goldenen Hochzeit, ebenso zur Diamantenen (60 Jahre)
und Eisernen Hochzeit (65 Jahre) ist eine kirchliche Feier möglich.
Das Jubelpaar sitzt dann wie zur Hochzeit auf den Brautstühlen. In
der Absprache schlagen wir im übertragenen Sinn das Buch der vergangenen
gemeinsamen Ehejahre auf. Wir erinnern uns dabei der guten und schlechten
Zeiten, sowie der Bewahrung Gottes. Im Rückblick erscheinen uns manche
Wege, die Gott uns führte, klarer, als in der damaligen Situation.
Der unter Handauflegung gesprochene Segen des Pfarrers vergewissert beiden
die Nähe und den Schutz Gottes auch in Zukunft.
Organisiert wird diese Feier meist von den dankbaren Kindern. Bei den
Eltern bestehen häufig Ängste bezüglich eines zu großen
"Trubels". Gemeint sind damit Angelegenheiten besonders in der Vorbereitung.
Diese lassen sich aber bei gutem Willen und einem dezenten "Fädenziehen"
im Hintergrund minimieren. Der Gang zur Kirche mit der darauf folgenden
Besinnung und Vergewisserung wird im Nachhinein vom Jubelpaar hilfreicher
empfunden als mancher Gag.